Thema Urteilstext (evtl. leicht gekürzt) Aktenzeichen und Gericht
     
Rotlichtverstoß Wurde ein Autofahrer wegen eines Rotlichverstoßes zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt, geht der Richter in seinem Urteil aber mit keiner Silbe auf die persönlichen insbesondere die beruflichen Verhältnisse des Verkehrsteilnehmers ein, so muss der Fall neu verhandelt werden. Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 200/02
     
  Kommt es nach einem Rotlichtverstoß eines Autofahrers zu einem Unfall, so kann der Verkehrssünder die von der Versicherung unterstellte "grobe Fahrlässigkeit" nicht mit der Begründung abwiegeln, er sei ortsunkundig und habe keine ausreichende Fahrpraxis im Großstadtverkehr. Oberlandesgericht Rostock, 6 U 249/01
     
  Ist bewiesen, dass der einem Linksabbieger entgegen kommende Autofahrer bei Rotlicht in eine Kreuzung gefahren ist, so trägt dieser die alleinige Schuld an einem Unfall. Die Betriebsgefahr des Linksabbiegers sinkt bei einem Rotlichtverstoß des Unfallgegners auf Null. Amtsgericht Essen-Steele, 17 C 204/00
     
  Ist das Rechtsabbiegen an einer Ampelkreuzung durch einen "grünen Pfeil" erlaubt, so begeht eine Autofahrerin dennoch einen Rotlichtverstoß, wenn sie abbiegt, ohne an der Haltelinie zu stoppen, um den Querverkehr zu beobachten. Ein grüner Pfeil ist wie ein Stop-Schild zu behandeln. (Hier fuhr die Autofahrerin ihrem Vordermann, der sich vorschriftsmäßig verhielt, direkt hinterher, ohne noch einmal anzuhalten.) Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, 2 Ss 45/04
     
  Ein Autofahrer, der eine rot zeigende Ampel überfährt, kann nicht mit einem einmonatigem Fahrverbot belegt werden, wenn der qualifizierte Rotlichtverstoß (die Ampel muss länger als eine Sekunde rot zeigen) nur auf den Schätzungen zweier zufällig anwesenden Polizisten beruht und das Landgericht nicht auf die Möglichkeit eingegangen ist, auf das Fahrverbot bei Erhöhung der Geldbuße zu verzichten. Oberlandesgericht Düsseldorf, 2b Ss OWi 216/02 - OWi 68/02 I
     
  Die Bußgeldstellen dürfen - um einen Autofahrer zu überprüfen, der verdächtigt wird, über "Rot" gefahren zu sein - Passbilder im Einwohnermeldeamt vergleichen. Das Persönlichkeitsrecht des Verdächtigten wird "im Kern nicht angegriffen". Weniger schonend wäre es, wenn er in seiner Wohnung oder "gar am Arbeitsplatz aufgesucht würde", um seine Identität feststellen zu lassen. Oberlandesgericht Stuttgart, 1 Ss 230/02
     
  Ein Autofahrer, der zwar die Haltelinie an einer Ampel mit Rotlicht überfahren hat, nicht jedoch in den Kreuzungsbereich eingefahren ist, muss die Verurteilung wegen eines "qualifizierten" Rotlichtverstoßes nicht hinnehmen. Das gilt zumal dann, wenn bei der Messung durch eine automatische Überwachungskamera kein Toleranzwert abgezogen worden ist. Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Ss (B) 64/01

 

     
  Fährt ein Fahrradfahrer mit Hilfsmotor auf eine rote Ampel zu, fährt er jedoch kurz vor der Lichtzeichenanlage über eine abgesenkte Bordsteinkante, um dann nach rechts wieder auf eine Straße einzubiegen, so muss er sowohl ein Bußgeld (hier: 200 Euro) als auch ein Fahrverbot (hier: 1 Monat) hinnehmen. Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 222/02
     
  Fährt ein Fahrradfahrer an mehreren Autos vorbei, die an einer Ampel stehen, und missachtet er das (schon mehr als 5 Sekunden andauernde) "Rot" der Ampel, so muss er mit einem Bußgeld (hier: in Höhe von 60 Euro) rechnen und einen Eintrag in der Verkehrszentralregisterkartei in Flensburg (hier: 1 Punkt) hinnehmen. Dass er es "eilig" hatte, bewahrt ihn nicht vor den verkehrsrechtlichen Folgen. Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ss 119/03
     
  Fährt ein Mann mit seinem Fahrrad (mit eingeschaltetem Hilfsmotor) auf eine rote Ampel zu, schwenkt er vor der Kreuzung rechts auf den abgesenkten Gehweg, um schließlich die Straße (rechts abbiegend) wieder zu benutzen, so handelt es sich dabei um einen "qualifizierten Rotlichtverstoß", der bestraft werden muss (hier: mit 200 Euro Bußgeld und einen Monat Fahrverbot - für das Auto). Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 22/02
     
  Auch wenn ein Autofahrer nach der Beerdigung eines nahen Angehörigen "emotional bewegt" ist und deswegen unaufmerksam eine rote Ampel "überfährt" (und dabei einen Unfall verursacht), kann nicht von einem Fahrverbot abgesehen werden (neben einer Geldbuße in Höhe von 250 Euro). Er hätte die Fahrt wegen der Gemütslage gar nicht antreten dürfen, zumindest aber abbrechen müssen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 2 Ws (B) 378/01
     
  Überfährt ein Arbeitnehmer mit einem Dienstwagen bei tiefstehender Sonne eine rote Ampel und kommt es zu einem Unfall, so kann der Mitarbeiter nicht argumentieren, er habe das Rot der Ampel nicht erkennen können. Er muss den Schaden am Firmenwagen aus eigener Tasche bezahlen, weil er "besonders schwer" grob fahrlässig gehandelt hat. Oberlandesgericht Celle, 14 U 162/01
     
  Überfährt eine Fahranfängerin eine rote Ampel, so muss der Richter zumindest in Betracht ziehen, von einem Fahrverbot abzusehen und stattdessen die Geldbuße zu erhöhen, wenn die Rotlichtsünderin noch sehr jung ist und im Straßenverkehr noch nicht "auffällig" war. Dass er diese Möglichkeit in Betracht gezogen hat, muss der Richter in seiner Urteilsbegründung zumindest andeuten. Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 17/02

 

 

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