Thema | Urteilstext (evtl. leicht gekürzt) | Aktenzeichen und Gericht |
Geschwindigkeitsüberschreitung | Ein Autofahrer, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung (hier: um 30 km/h) überschreitet, kann nur wegen eines vorsätzlichen Vergehens verurteilt werden, wenn ihm bewiesen wird, dass er gewollt und bewusst gehandelt hat. (Hier hatte das Amtsgericht diesen Nachweis nicht geführt; das Urteil wurde deshalb aufgehoben.) | Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 473/01 |
Gerät ein Autofahrer nachts (hier: um 5.00 Uhr) mit einer Geschwindigkeit von 147 km/h auf einer Autobahn in eine Verkehrskontrolle und sind in dem Teilstück lediglich 100 km/h wegen des Lärmschutzes zugelassen, so kann auch dann nicht vom Fahrverbot (hier: 1 Monat) abgesehen werden, wenn - wie hier der Verkehrsverstoß zu einer "verkehrsarmen Zeit" begangen wurde. Das Ruhebedürfnis der Anwohner muss berücksichtigt werden. | Oberlandesgericht Karlsruhe, 2 Ss 25/04 |