|
Geschwindigkeitsüberschreitung |
Ein Autofahrer, der eine Geschwindigkeitsbegrenzung (hier:
um 30 km/h) überschreitet, kann nur wegen eines vorsätzlichen Vergehens
verurteilt werden, wenn ihm bewiesen wird, dass er gewollt und bewusst
gehandelt hat. (Hier hatte das Amtsgericht diesen Nachweis nicht geführt;
das Urteil wurde deshalb aufgehoben.) |
Oberlandesgericht Hamm, 2 Ss OWi 473/01 |
| |
Gerät ein Autofahrer nachts (hier: um 5.00 Uhr) mit einer
Geschwindigkeit von 147 km/h auf einer Autobahn in eine Verkehrskontrolle
und sind in dem Teilstück lediglich 100 km/h wegen des Lärmschutzes
zugelassen, so kann auch dann nicht vom Fahrverbot (hier: 1 Monat) abgesehen
werden, wenn - wie hier der Verkehrsverstoß zu einer "verkehrsarmen Zeit"
begangen wurde. Das Ruhebedürfnis der Anwohner muss berücksichtigt werden. |
Oberlandesgericht Karlsruhe, 2 Ss 25/04 |