Thema Urteilstext (evtl. leicht gekürzt) Aktenzeichen und Gericht
     
Drogen am Steuer Einem Autofahrer darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen werden, wenn bei ihm "einmalig" Haschisch sichergestellt wurde und er sich weigert, das daraufhin angeordnete Drogenscreening durchführen zu lassen, weil das einmalige Auffinden von Cannabis - auf die Fahrtüchtigkeit bezogen - noch unverdächtig ist. Das gilt aber nicht, wenn auch die Reste eines mit Haschisch versetzten Joints im Aschenbecher des Pkw gefunden wurden. Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2062/96; 1 BvR 2428/95
     
  Ist einem Autofahrer Drogenkonsum (hier: Cannabis) nachgewiesen worden, so kann von ihm ein Gutachten verlangt werden, mit dem er die Einmaligkeit seines Vergehens beweisen soll. Reicht er das Gutachten nicht ein, so kann ihm der Führerschein wegen der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen werden. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 10 S 1337/01
     
  Werden bei einem Autofahrer vier Gramm Marihuana gefunden und wird eine Blut- und Urinuntersuchung angeordnet, wozu die Proben innerhalb von acht Tagen abzugeben sind, so kann dem Mann der Führerschein entzogen werden, wenn er die Proben erst nach 40 Tagen abgibt. Ihm ist, obwohl nichts "gefunden" wurde, "fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen" zu unterstellen, weil er sich zwischenzeitlich auf die Kontrolle hätte einstellen können. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, 19 B 405/02
     
  Auch wenn ein Autofahrer keinen Fahrfehler gemacht hat, kann ihm der Führerschein vorübergehend entzogen werden, wenn bei einer Routinekontrolle der Polizei auffällt, dass er - weil er unter Drogen stand - "Ausfallerscheinungen bei der Feinmotorik der Hände" hat und seine Pupillen zwischen Weit- und Engstellung Unregelmäßigkeiten aufzeigen. Bayerisches Oberstes Landesgericht, 1 St RR 167/01
     
  Hat ein Autofahrer am Vorabend Cannabis konsumiert und ist er der Meinung, sein Körper habe die Droge vollständig abgebaut, ergibt ein Drogentest der Polizei jedoch, dass noch Rückstände im Körper sind, so kann er zwar nicht wegen vorsätzlichen Führens eines Kfz unter Drogeneinfluss bestraft werden. Wegen seiner Fahrlässigkeit wird allerdings eine Geldbuße (hier: 250 Euro) und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Pfälzisches Oberlandesger. Zweibrücken, 1 Ss 87/01
     
  Wird einem Autofahrer der Führerschein entzogen, weil er unter Kokaineinfluss gefahren ist, so kann er erst nach einem Jahr erwiesener Drogenabstinenz die Fahrerlaubnis zurück erhalten. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, 10 S 2699/01
     
  Wird bei einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass die gestoppte Autofahrerin harte Drogen (hier: Amphetamine) konsumiert hat, so darf ihr der Führerschein entzogen werden, da es bei harten Drogen nicht auf einen mehrfachen Konsum ankommt. Bereits die einmalige Einnahme schließt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Regelfall aus. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte hier den "Regelfall". Oberverwaltungsgericht Niedersachsen, 12 ME 172/03
     
  Hat eine Fahrerlaubnisbehörde den begründeten Verdacht, dass eine Autofahrerin nahezu täglich Cannabis konsumiert, so darf ein ärztliches Gutachten eingeholt werden, um festzustellen, ob die Haschischkonsumentin charakterlich geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 10 S 430/03

 

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